Steuerpflicht für Amazon Vine Produkttester: Was jetzt auf die Betroffenen zukommt

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Das Produkttester-Programm Amazon Vine sorgt derzeit für Aufsehen. Teilnehmer müssen ab November 2022 einen Steuerfragebogen ausfüllen. Hintergrund ist die EU-Richtlinie DAC7, die digitale Plattformen wie Amazon verpflichtet, Daten von Dienstleistern wie den Vine Produkttestern an die Finanzbehörden zu melden. Was bedeutet das konkret für die Betroffenen?

Hintergründe zu Amazon Vine

Bei Amazon Vine handelt es sich um ein Programm, bei dem ausgewählte Kunden Produkte kostenlos testen und anschließend bewerten können. Amazon sucht die Teilnehmer, die „Vine Voices“, selbst aus. Sie erhalten dann Produkte, testen diese und verfassen im Anschluss eine Produktrezension auf Amazon. Eine Bezahlung erhalten die Vine Voices für ihre Tätigkeit nicht, lediglich die kostenlosen Produkte.

Bislang mussten Vine Teilnehmer keine Angaben zu den erhaltenen Produkten gegenüber dem Finanzamt machen. Dies ändert sich nun durch die EU-Richtlinie DAC7.

EU-Richtlinie DAC7 verpflichtet Plattformen

Die „Directive on Administrative Cooperation“ (DAC) verpflichtet Online-Plattformen wie Amazon, bestimmte Daten von Dienstleistern zu erheben und an die Finanzbehörden zu melden. DAC7 ist eine Erweiterung dieser Richtlinie mit Fokus auf mehr Steuertransparenz.

Konkret müssen ab November 2022 folgende Daten von Vine Nutzern erhoben und weitergegeben werden:

  • Vorname und Nachname
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Hauptwohnsitz
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Weitere Steueridentifikationsnummern

Zusätzlich müssen die Werte der erhaltenen Produkte gemeldet werden.

Fristen für Vine Teilnehmer

Für bestehende Vine Nutzer gilt eine Frist bis zum 31.12.2022 für die Abgabe der Daten. Ansonsten droht der Ausschluss aus dem Programm ab 2023.

Neue Teilnehmer ab November 2022 müssen die Daten direkt bei der Anmeldung angeben. Ohne korrekte Daten ist eine Aufnahme in das Vine Programm nicht mehr möglich.

Was bedeutet das für die Steuerpflicht?

Die betroffenen Vine Teilnehmer müssen keine zusätzlichen Steuern zahlen. Allerdings wird es für die Finanzbehörden einfacher, zu überprüfen, ob korrekt Steuern auf die erhaltenen Produkte gezahlt wurden.

Problematisch kann es werden, wenn Vine Nutzer sehr viele oder teure Produkte erhalten haben und dies nicht korrekt versteuert wurde. Laut Einkommenssteuergesetz müssen nebenberufliche Einkünfte bis 410 Euro nicht versteuert werden. Darüber hinausgehende Werte sind meldepflichtig.

Zusätzlich gilt durch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz eine Grenze von maximal 30 Transaktionen pro Jahr sowie einem Warenwert von 2000 Euro. Wird dies überschritten, muss die Plattform eine Meldung ans Finanzamt vornehmen.

Handlungsmöglichkeiten für Betroffene

Für Vine Teilnehmer, die von der neuen Regelung betroffen sind, ergeben sich einige Handlungsoptionen:

  • Steuerfragebogen korrekt ausfüllen, um weiter am Programm teilnehmen zu können
  • Genau prüfen, ob die Werte der erhaltenen Produkte korrekt sind und ggf. Korrektur einfordern
  • Im Zweifel Steuerberater konsultieren
  • Sich über die eigenen Steuerpflichten informieren und korrekte Angaben machen
  • Bei vielen oder teuren Produkten: Einnahmen korrekt versteuern
  • Auf Kleinbetragsgrenze von 410 Euro achten
  • Limit von 30 Transaktionen pro Jahr beachten
  • Bei Überschreitung der Grenzen: gewerbliche Tätigkeit prüfen
  • Weitere Informationen von Betroffenen finden sich auch im einem Beitrag auf MyDealz.

Für Vine Teilnehmer bedeutet die neue Regelung vor allem mehr Bürokratie und potenziellen Klärungsbedarf mit dem Finanzamt. Durch korrekte Angaben lässt sich der Aufwand jedoch gering halten. Hilfreich können dabei Steuerberater und Info-Material der Finanzbehörden sein.

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1 Kommentar

  1. Die Problematik ist viel tiefgehender:
    1) gibt es keine vertragliche Regelung für sacheinnahmen.
    1a) die Zur Verfügung gestellten Waren sind Muster, bware, Retouren, vorserien Produkte etc.
    1b) die Agb bei Programmbeitritt stellen die Waren 6 Monate unter Rückforderung Vorbehalt
    1c) sollten Sie nicht zurück gefordert werden, kann von Eigentum aufgabe ausgegangen werden, da eine Rücksendung und Aufbereitung/ entsorgung für den Händler höhere Kosten hätte
    1d) Preise/Wert war bei Anforderung 0.00 amazon hat jetzt nachträglich äußerst schlampig fiktiven Wert ermittelt, weil keine Kosten zur Lieferung erfasst wurden
    1e) man hat keine Rückgabe Möglichkeit, Umtausch, Gewährleistung – niemand hätte Waren zu diesen Konditionen erworben
    1f) man hat die Waren zum testen bestellt, oftmals mehrere ähnliche Produkte um sie zu vergleichen, gekauft hätte man, wenn überhaupt nur das beste Exemplar, aber man kann die anderen nicht zurück schicken auch wenn man sie nicht braucht
    2) wäre es wirklich eine steuerpflichtig Tätigkeit, dann ergeben sich daraus weitaus tiefere Probleme
    2a) Verstoß gegen Wettbewerb recht von nicht gekennzeichneter bezahlter Werbung
    2b) scheinselbständigkeit, da man nur amazon als Vertragspartner hat
    2c) Verstoß gegen mindestlohn
    Um einmal nur die offensichtlichen Punkte zu nennen, weil amazon meint mit einer nachträglich Kaffeesatz leserei fiktive Werte aus dem @#€ zu zaubern und ans amt zu melden, so etwas schlampiges habe ich in 20 Jahren noch nicht in der it Branche gesehen

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