Finanzdienstleister: Was ändert sich durch MiFID II?

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Mit MiFID II sollen Finanzkrisen der Vergangenheit angehören

Die globale Finanzkrise von 2007/08 war der schlimmste Börsencrash seit dem Schwarzen Freitag 1929. Sie stürzte ganze Volkswirtschaften in den Ruin und erschütterte nachhaltig das Vertrauen in die politischen und ökonomischen Institutionen. Die Folgen sind bis heute spürbar und der Zusammenbruch der Finanzsysteme stärkte wie beim Vorgänger von 1929 enorm die radikalen politischen Kräfte.

Stürzt die Weltwirtschaft in eine Katastrophe, werden die Karten neu gemischt. Eine stärkere Regulierung sollte die Gefahr ähnlicher Entwicklungen eindämmen. Ganz diesem Geist verpflichtet ist die am 3. Januar 2018 eingeführte EU-Direktive zum Wertpapierhandel MiFID II.

Die Bedeutung der EU-Direktive MiFID II

Das Akronym MiFID steht für „Markets in Financial Instruments Directive“, was sich ins Deutsche mit „Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente“ übersetzen lässt. Damit bezieht sich die Direktive explizit auf den Wertpapierhandel. Der im Gesetzeswerk geforderten Aufzeichnungspflicht für Gesprächsprotokolle bei einer Finanzberatung können Finanzdienstleister leicht nachkommen, zum Beispiel, indem sie eine MiFID II zertifizierte Taping Lösung erwerben.

MiFID II ist der Nachfolger der Finanzmarktrichtlinie MiFID I, die im Jahr 2007 eingeführt wurde. Der neue Gesetzestext umfasst etwa 7.000 Seiten und das dazugehörige Regelwerk noch einmal rund 20.000 Seiten. Anders als bei MiFID I konnten die Auswirkungen der globalen Finanzkrise von 2007/08 in der neuen Fassung berücksichtigt werden.

Darüber hinaus wurde den neuesten Entwicklungen in der Welt des blanken Parketts Rechnung getragen. Durch die Möglichkeit, sich beim Trading von einem beliebigen internetfähigen Endgerät Zugang zur Börse zu verschaffen, ist das Risiko für Anleger deutlich gestiegen. Viele Trader sind unerfahren, treffen falsche Entscheidungen und werden Opfer von dubiosen Brokern und anderen windigen Finanzdienstleistern. Diesem Wildwuchs wird mit MiFID II begegnet.

Die Ziele von MiFID II

Leitziel von MiFID II ist die Verbesserung von Transparenz, Integrität und Schutz von Anlegern und Kunden von Finanzdienstleistern. Zugleich werden die Aufsichtsbehörden gegenüber den Finanzmärkten und Finanzdienstleistungsunternehmen gestärkt. Anleger sollen wieder Vertrauen in die Finanzmärkte erhalten, während die europäischen Finanzsysteme im Sinne von Stabilität und Krisenresistenz gestärkt werden.

Die Auswirkungen von MiFID II auf Finanzdienstleister

Die Durchsetzung der genannten Ziele hat verschiedene Auswirkungen auf die Finanzdienstleistungsbranche und ihre Kunden:

Abgleich von Kunde und Asset im Beratungsprotokoll

Das vorgeschriebene Beratungsprotokoll für Anleger wird ausführlicher und Finanzdienstleister werden bei der Beratung von Börsianern zu einem Abgleich verpflichtet, ob Kunde und Asset zusammenpassen. Angelegt werden muss ein Kundenprofil und Finanzdienstleister haben die Anlageziele, die Risikotoleranz und die finanziellen Voraussetzungen des Kunden zu prüfen und in eine Beziehung zum diskutierten Produkt einschließlich dessen Komplexitätsniveaus zu bringen, damit die geplanten Investitionen des Anlegers wirklich seinen Zielen und Bedürfnissen entsprechen. Am Ende des Abgleichs steht die verpflichtende Geeignetheitserklärung, die der Kunde am Ende des Gesprächs erhalten und unterschreiben muss.

Kostentransparenz

Die Kosten für die Finanzdienstleistungen müssen im Detail offensichtlich sein. Versteckte Kosten und Fallstricke, die sich im Kleingedruckten verbergen, sollen der Vergangenheit angehören. Damit Anleger einen besseren Einblick in ihre Investitionen bekommen, müssen sie jedes Quartal in einem Bestandsbericht über ihre laufenden Depotkosten informiert werden. Zu Beginn der Beratung muss ein Kostenbericht für die geplanten Wertpapiergeschäfte beim Kunden für Klarheit sorgen.

Aufzeichnungsprotokoll für Geschäftstransaktionen

Kommunikation, die den Wertpapierhandel betrifft, untersteht einer Aufzeichnungspflicht auf Seiten des Finanzdienstleisters. Kunden müssen die Möglichkeit dazu haben, sich bei Bedarf das gewünschte Gesprächsprotokoll aushändigen zu lassen. Tonträger müssen zu diesem Zweck bis zu fünf Jahre aufbewahrt werden. Dies betrifft Kommunikationskanäle aller Art von Telefonen und Videos bis zu Chats und dem Verkehr über E-Mail.

Regulierung der Anlageklassen

Vor allem für Trader reduziert sich durch MiFID II das Reservoir an möglichen Anlageklassen. Diese werden fortan in sieben statt fünf Risikostufen eingeteilt. Vor allem hochgradig spekulative Anlageklassen und der außerbörsliche Handel (OTC-Handel) werden stärker reguliert. Dies betrifft ebenso den Hochfrequenzhandel, womit Finanzprodukte gemeint sind, bei denen der Anlagehorizont nicht viel mehr als über den Bruchteil einer Sekunde hinausreicht und in denen Anleger mithilfe von Algorithmus-gestützten Tools über den Tag verteilt Myriaden an automatisierten Entscheidungen treffen.

Seriöse Finanzdienstleister haben nichts zu befürchten

Finanzdienstleister können beruhigt sein, denn MiFID II gefährdet in keiner Weise ihre Geschäftsgrundlage. Die einzigen, die sich wirklich mit Berechtigung Sorgen machen sollten, sind die berüchtigten schwarzen Schafe der Branche, denen durch das Gesetz ihr Handwerk erschwert wird.

Foto von Kindel Media: https://www.pexels.com/de-de/foto/mann-paar-liebe-menschen-7979441/

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